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Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreter des Ministeriums sowie der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden können anwesend sein. Der Prüfungsausschuss kann andere Personen als Gäste zulassen, wenn alle Prüflinge einverstanden sind. Bei der Beratung über die Prüfungsergebnisse dürfen nur Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein.
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen oder Vertreter des Ministeriums, der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden sowie der beauftragten…
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen oder Vertreter des Ministeriums sowie der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden können anwesend sein. Der…
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums, der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden sowie des…
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums und der Ausbildungsbehörden können anwesend sein. Der Prüfungsausschuss kann…
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen oder Vertreter der zuständigen Stelle sowie Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des…
Die Prüfungen sind nicht öffentlich, Vertreterinnen und Vertreter der obersten Landesbehörden und der zuständigen Stelle sowie die Mitglieder und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.