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Die Ausbildungsbehörde bestellt eine fachlich befähigte Beamtin oder einen fachlich befähigten Beamten des höheren oder gehobenen Dienstes oder eine Angestellte oder einen Angestellten mit vergleichbarer Qualifikation zur Ausbildungsleiterin oder zum Ausbildungsleiter.
Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter überwacht und leitet die Ausbildung. Sie oder er ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung geschaffen werden. Sie oder er erstellt in Abstimmung mit den Ausbildungsstellen den behördeninternen Ausbildungsplan, informiert sich regelmäßig über den Ablauf der Ausbildung und hat sich vom Ausbildungsfortschritt der Auszubildenden zu überzeugen, sie auf Mängel hinzuweisen und zu beraten.
Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter kann Ausbilderinnen und Ausbilder bestellen. Diese haben die Ausbildung der Auszubildenden durchzuführen.
Die Ausbildungsbehörde beauftragt eine fachlich befähigte Beschäftigte oder einen fachlich befähigten Beschäftigten mit der Ausbildungsleitung.
Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter überwacht und leitet die Ausbildung. Sie oder er ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen…
Die Ausbildungsbehörde benennt einen fachlich befähigten Beschäftigten zum Ausbildungsleiter.
Die Einstellungsbehörden bestellen jeweils eine Beamtin oder einen Beamten des höheren oder gehobenen technischen Dienstes oder eine geeignete Angestellte oder…
Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte bestellt eine Ausbildungsleiterin oder einen Ausbildungsleiter. Für die praktische Ausbildung sind…
Ausbilderin oder Ausbilder ist die Leitung der Ausbildungsstelle oder eine von ihr beauftragte, verbeamtete Person der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.