Gesetze
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Die Ausbildungsbehörde benennt einen fachlich befähigten Beschäftigten zum Ausbildungsleiter.
Der Ausbildungsleiter erstellt den Ausbildungsplan im Einvernehmen mit den Ausbildungsstellen. Er ist verantwortlich für die Ausbildungsvoraussetzungen und überwacht die Ausbildung.
Die Ausbildungsstellen benennen jeweils einen Ausbilder und teilen diese Person dem Ausbildungsleiter mit.
Der Ausbilder hat die Ausbildung durchzuführen, überzeugt sich regelmäßig vom Ausbildungsfortschritt und weist auf Mängel hin.
Die Ausbilderin oder der Ausbilder hat die Ausbildung durchzuführen, überzeugt sich regelmäßig vom Ausbildungsfortschritt und weist auf Mängel hin.
Der Ausbildungsleiter hat die praktische Ausbildung in den Ausbildungsstellen zu ordnen und zu überwachen. In regelmäßigen Abständen hat er die Ausbilder über…
Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter überwacht und leitet die Ausbildung. Sie oder er ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen…
Die Ausbildungsstellen benennen jeweils eine Ausbilderin oder einen Ausbilder und teilen diese Person der Ausbildungsleitung mit.
Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter überwacht und leitet die Ausbildung. Sie oder er ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen…
Ausbilderin oder Ausbilder ist die Leitung der Ausbildungsstelle oder eine von ihr beauftragte, verbeamtete Person der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.