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Das Landesamt richtet für Nordrhein-Westfalen einen Prüfungsausschuss ein und beruft den Vorsitz und zwei weitere Personen zu Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die Dauer von drei Jahren. Es sind stellvertretende Personen für den Vorsitz und die weiteren Mitglieder des Prüfungsausschusses zu bestellen.
Zuständig für die Durchführung der Prüfung, Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten sowie für die Abnahme von praktischen und mündlichen Prüfungen ist der Prüfungsausschuss.
Den Prüfungsort für praktische und mündliche Prüfungen legt der Vorsitz des Prüfungsausschusses fest. Die praktische Prüfung soll möglichst im Gebiet der Ausbildungsbehörde durchgeführt werden.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihren Entscheidungen unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig bei Anwesenheit aller drei Mitglieder. Er entscheidet mit Stimmenmehrheit.
Zuständig für die Durchführung der Prüfung, Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten sowie für die Abnahme von praktischen und mündlichen Prüfungen ist der…
Die zuständige Behörde beruft einen Prüfungsausschuss, der aus folgenden Mitgliedern besteht:
Der Prüfungsausschuss besteht, einschließlich der vorsitzenden Person , aus drei Mitgliedern. Zwei Mitglieder müssen die Befähigung für die Ämtergruppe des…
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird vom Landesprüfungsamt bestimmt.
Der Prüfungsausschuss besteht aus sechs geeigneten Personen. Er setzt sich zusammen aus:
Die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der beim Landesprüfungsamt gebildet wird. Das Landesprüfungsamt richtet bei Bedarf weitere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.