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Für den Zeitraum der Prüfung werden die Ausbildungs- sowie die Prüfungsakte beim Prüfungsausschuss geführt und aufbewahrt. Nach der Prüfung erhält die Ausbildungsbehörde die Ausbildungsakte zurück.
Auszubildende können innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Prüfung bei der Ausbildungsbehörde ihre Ausbildungsakte und beim Prüfungsausschuss ihre Prüfungsakte einsehen. Teil 6 Fortbildung
Für den Zeitraum der Prüfung werden die Ausbildungs- sowie die Prüfungsakte beim Prüfungsausschuss geführt und aufbewahrt. Nach der Prüfung erhält die…
Für den Zeitraum der Prüfung werden die Ausbildungs- sowie die Prüfungsakte beim Prüfungsausschuss geführt und aufbewahrt. Nach der Prüfung erhält die…
Für den Zeitraum der Prüfung werden die Ausbildungs- sowie die Prüfungsakte beim Prüfungsausschuss geführt und aufbewahrt. Nach der Prüfung erhält die…
Für den Zeitraum der Prüfung werden die Ausbildungs- sowie die Prüfungsakte beim Prüfungsausschuss geführt und aufbewahrt. Nach der Prüfung erhält die…
Die Ausbildungsakte wird bei der Ausbildungsleitung geführt und zehn Jahre nach Ende des Vorbereitungsdienstes vernichtet. Zur Geltendmachung oder Verteidigung…
Die Ausbildungsakte wird bei der Ausbildungsleitung geführt und zehn Jahre nach Ende des Vorbereitungsdienstes vernichtet. Zur Geltendmachung oder Verteidigung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.