Arbeitsgerichtsgesetz · Dritter Teil, Erster Abschnitt, Dritter Unterabschnitt
(1)
Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf der Verletzung einer Rechtsnorm beruht. Sie kann nicht auf die Gründe des § 72b gestützt werden.