§ 37 Abs. 4 ArbnErfGVoraussetzungen für die Erhebung der Klage
Der vorherigen Anrufung der Schiedsstelle bedarf es ferner nicht für Anträge auf Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung.
§ 5 Abs. 3 PflBSchiedsVO NRWVerordnung über die Schiedsstelle nach § 36 des Pflegeberufegesetzes
Die Geschäftsstelle leitet den Parteien und den Mitgliedern eine Kopie des Antrags zu und fordert sie auf, innerhalb einer von ihr gesetzten Frist zu dem Antrag…
§ 6 Abs. 8 AuslWBGDV 2Zweite Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Vereinigte Staaten von Amerika)
Der Antrag auf schiedsgerichtliche Entscheidung ist bei der Bereinigungsstelle einzureichen. Dem Antrag sind fünf Abschriften beizufügen. Die Bereinigungsstelle…
§ 10 Abs. 1 PflBG§36SchiedsV SLVerordnung über die Schiedsstelle nach § 36 des Pflegeberufegesetzes (Pflegeberufe-Schiedsstellenverordnung) Vom 25. Juni 2019
Das Schiedsverfahren beginnt mit Zugang des von einer Vertragspartei schriftlich gestellten Antrags bei der Geschäftsstelle. Sie übersendet den übrigen…