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Die zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Archivdienst vom 29. September 1971 (Amtsbl. S. 650), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 17. März 1978 (Amtsbl. S. 274), begonnenen Ausbildungsverhältnisse werden nach dem bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht fortgesetzt.