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In besonders begründeten Fällen können auch Archivarinnen und Archivare, die die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst, Fachgebiet Archivdienst des Landes, besitzen, zur Prüferin oder zum Prüfer berufen werden, sofern sie über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen.