Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach Maßgabe des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 188), das zuletzt durch Gesetz vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 603) geändert worden ist, und dieser Verordnung stehen Archivgut, Vervielfältigungen und Findmittel auf Antrag jedermann für die Nutzung zur Verfügung.
Auf Archivgut nach § 2 Absatz 3 des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 188), das zuletzt durch Gesetz vom 16. September 2014 (GV.…
Die Nutzung richtet sich nach den §§ 6 und 7 des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes und der hierzu ergangenen Benutzungsordnung das Recht, Archivgut auf Antrag zu nutzen, soweit aufgrund anderer…
Die Vorschriften des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 188), das zuletzt durch Gesetz vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 603)…
Das Archivgut steht nach Maßgabe des Saarländischen Archivgesetzes und dieser Verordnung auf Antrag jedermann zur Benutzung zur Verfügung.
Anforderung von Vervielfältigungen von Archivgut,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.