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Das Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe ist befugt, personenbezogene Daten von Probandinnen und Probanden an Bedienstete der Justiz- und Maßregelvollzugsanstalten zu übermitteln, soweit dies im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu vollzuglichen Zwecken oder Zwecken der nachgehenden Betreuung erforderlich ist und soweit die Datenübermittlung nicht durch Bundesrecht im Einzelnen ausdrücklich geregelt ist.