Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht und zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Art 4 ARSchiedsGAufhG
Art 4 ARSchiedsGAufhGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen