Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 zu vereinbarende Anzahl der erforderlichen Lehrkräfte darf für einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2022 überschritten werden.
Die Überschreitung ist durch eine Reduzierung der finanziellen Förderung nach § 12 auszugleichen. Dabei ist der Ausgleich nicht auf den einzelnen Schulträger, sondern auf alle Schulträger mit einem Anspruch auf finanzielle Förderung zu beziehen. Näheres regelt eine Verwaltungsvorschrift des Auswärtigen Amts.
Für die Übernahme von Bewerberinnen oder Bewerbern, die die nach § 14 Absatz 3 bis 10 des Landesbeamtengesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, ber. S. 642)…
Übersteigen die Finanzhilfe des Landes, die anzurechnenden Zuschüsse Dritter sowie die sonstigen Einnahmen der Ersatzschule (Gesamteinnahmen) die zur…
1Lehnt ein kommunaler Schulträger die Herstellung des in Absatz 3 Satz 2 genannten Einvernehmens ab und führt eine Schule fort, die keinen geordneten…
Bildungsinstitutionen, deren Gesamtzuwendungen nach den §§ 8 bis 11 im Haushaltsjahr 2024 weniger als 20 Prozent über dem Durchschnitt ihrer Grundförderung nach…
Die Länder können durch Rechtsverordnung Einschränkungen bei der Anwendung von Kriterien nach Artikeln 9 und 10 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 6…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.