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Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert im Zusammenwirken mit den teilnehmenden Kommunen eine anteilige Entschuldung von deren Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung im Wege der Schuldübernahme. Dabei finden gleiche, für alle Kommunen geltende Maßstäbe Anwendung.
Die Teilnahme an dem Landesprogramm zur anteiligen Entschuldung von kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung ist freiwillig und erfolgt auf Antrag der antragsberechtigten Kommunen.
Die anteilige Entschuldung durch das Land erfolgt nur, soweit die Kommune ihre Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung nicht aufgrund eigener Finanzkraft selbstständig zurückführen kann.
Kommunen im Sinne dieses Gesetzes sind die Gemeinden und Kreise im Land Nordrhein-Westfalen.
Die Maßnahmen nach diesem Gesetz dienen der anteiligen Entschuldung von Kommunen, die in ihren Kernhaushalten über übermäßige Verbindlichkeiten zur…
in Summe werden 50 Prozent der von den teilnehmenden Kommunen insgesamt als übermäßig anerkannten Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in die Schuld des…
Die durch das Land Nordrhein-Westfalen den teilnehmenden Kommunen abzunehmenden Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung müssen aus tatsächlichen und…
Der Umfang der Übernahme von übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung nach diesem Gesetz wird für jede Kommune durch Bewilligungsbescheid der…
Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung im Sinne dieses Gesetzes setzen sich aus den Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung nach § 89 Absatz…
Eine antragsberechtigte Kommune stellt den Antrag auf Teilnahme an dem anteiligen Entschuldungsprogramm bei der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK. Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.