§ 14 Abs. 3 SächsPVDGSächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz
Für die Entschädigung und Vergütung von Personen, die als Zeuginnen, Zeugen oder als Sachverständige herangezogen werden, gilt das Justizvergütungs- und…
§ 25 Abs. 4 BPolGGesetz über die Bundespolizei
Für die Entschädigung oder Vergütung von Personen, die auf Vorladung als Zeugen erscheinen oder die als Sachverständige herangezogen werden, gilt das…
§ 10 WDOWehrdisziplinarordnung
Werden Zeuginnen, Zeugen oder Sachverständige nicht dienstlich gestellt, so erhalten sie eine Entschädigung oder Vergütung in entsprechender Anwendung des…
§ 19 Abs. 7 SächsPBGSächsisches Polizeibehördengesetz
Für die Entschädigung und Vergütung von Personen, die als Zeugen oder als Sachverständige herangezogen werden, gilt das Justizvergütungs- und…
§ 20 G 10Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
Die nach § 1 Abs. 1 berechtigten Stellen haben für die Leistungen nach § 2 Absatz 1 und 1a eine Entschädigung zu gewähren, deren Umfang sich nach § 23 des…