§ 13 SächsSozSchiedsVOSächsische Sozialhilfe-Schiedsstellenverordnung
Zeugen und Sachverständige erhalten von der Geschäftsstelle eine Entschädigung oder Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5. Mai…
§ 11 SächsSchiedsPflegeVersVOSächsische Schiedsstellenpflegeversicherungsverordnung
Zeugen und Sachverständige, die auf Beschluss der Schiedsstelle hinzugezogen werden, erhalten von der Geschäftsstelle eine Entschädigung nach dem Gesetz über…
§ 64a Abs. 1 ASOG BlnAllgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006
Für die Entschädigung von Personen, die auf Vorladung als Zeugen erscheinen oder die als Sachverständige herangezogen werden, gilt das Justizvergütungs- und…
§ 16 BSHG§ 94SchiedsV SL 2017Verordnung über die Errichtung und das Verfahren einer Schiedsstelle nach § 81 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Schiedsstellenverordnung - SGB XII) Vom 21. Februar 2017*
Von der Schiedsstelle hinzugezogene Zeuginnen und Zeugen oder Sachverständige erhalten auf Antrag eine Entschädigung entsprechend dem Justizvergütungs- und…
§ 17 SGB9§133SchiedsV SLVerordnung über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstelle nach § 133 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Schiedsstellenverordnung - SGB IX) Vom 12. Dezember 2017
Von der Schiedsstelle hinzugezogene Zeuginnen und Zeugen oder Sachverständige erhalten auf Antrag eine Entschädigung entsprechend dem Justizvergütungs- und…