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Das Verwaltungsgericht Münster ist für Streitigkeiten nach dem Asylgesetz hinsichtlich folgender Herkunftsstaaten zuständig:
Bangladesh,
Indien bis zum 31. Dezember 2024,
Myanmar und
Sri Lanka.
St. Kitts und Nevis,
Malaysia,
Eritrea,
Sonstige Herkunftsstaaten sowie Streitigkeiten staatenloser Personen, für die keine Zuständigkeit gemäß dieser Verordnung im Übrigen begründet wird.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.