§ 36 Abs. 4 ATA-OTA-APrVBenotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung
Dem berechneten Zahlenwert ist die entsprechende Note nach § 27 zuzuordnen.
§ 42 Abs. 3 ATA-OTA-APrVBenotung und Note für die im praktischen Teil erbrachte Leistung
In die Note fließt ein: Die Berechnung erfolgt auf zwei Stellen nach dem Komma ohne Rundung.
§ 47 Abs. 2 Nr. 1 ATA-OTA-APrVZeugnis über die staatliche Prüfung
die Note für den schriftlichen Teil der staatlichen Prüfung,
§ 45 Abs. 2 ATA-OTA-APrVGesamtnote der staatlichen Prüfung
Die Gesamtnote der staatlichen Prüfung wird aus dem arithmetischen Mittel der drei Prüfungsteile gebildet. Die Berechnung erfolgt auf zwei Stellen nach dem…
§ 26 Abs. 2 ATA-OTA-APrVVornoten
Zur Festsetzung der Vornote für den schriftlichen Teil und den mündlichen Teil der staatlichen Prüfung ist jeweils das arithmetische Mittel aus den Zahlenwerten…