§ 94 Abs. 3 MTAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
Wird das Abschlussgespräch nach der Verlängerung mit „nicht bestanden“ bewertet, darf die antragstellende Person den Anpassungslehrgang einmal wiederholen.
§ 53 Abs. 3 HebStPrVStudien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
Ergibt sich in dem Abschlussgespräch, dass die teilnehmende Person den Anpassungslehrgang nicht erfolgreich abgeleistet hat, entscheidet die Prüferin oder der…
§ 78 Abs. 1 ATA-OTA-APrVWiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung
Wer eine anästhesiologische oder eine operative Situation des praktischen Teils der Kenntnisprüfung nicht bestanden hat, darf sie einmal wiederholen.
§ 61 Abs. 1 ATA-OTA-APrVWiederholung
Wer eine anästhesiologische oder eine operative Situation der Eignungsprüfung nicht bestanden hat, darf sie einmal wiederholen.
§ 64 Abs. 2 ATA-OTA-APrVDurchführung des Anpassungslehrgangs
Der theoretische und praktische Unterricht wird an Einrichtungen nach § 14 Absatz 1 des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes oder…