§ 23 Abs. 1 MTBGGesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie
Die Schule unterstützt die Auszubildenden während der praktischen Ausbildung fachlich und pädagogisch durch eine praxisbegleitende Person.
§ 22 Nr. 5 MTBGGesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie
unterstützt die praktische Ausbildung durch eine Praxisbegleitung in angemessenem Umfang.
§ 10 ATA-OTA-APrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
Für die Zeit der praktischen Ausbildung hat die Schule durch ihre Lehrkräfte zu gewährleisten, dass eine Praxisbegleitung in den Einrichtungen der praktischen…
§ 11 Abs. 4 BFSO SNSchulordnung Berufsfachschule
Ergänzend zu Absatz 3 erfolgt während der praktischen Ausbildung eine fachliche Begleitung von der Lehrkraft der Schule. Die fachliche Begleitung umfasst die…
§ 9 MTAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
Für die praktische Ausbildung hat die Schule nach § 22 Nummer 5 und § 23 Absatz 1 des MT-Berufe-Gesetzes zu gewährleisten, dass eine Praxisbegleitung in…