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Die Einrichtungen der praktischen Ausbildung stellen jeweils die Praxisanleitung sicher.
Die Praxisanleitung muss mindestens 15 Prozent der Zeit eines Einsatzes der praktischen Ausbildung betragen.
Die praktische Ausbildung darf nur in Krankenhäusern und Einrichtungen durchgeführt werden, die sicherstellen, dass während der praktischen Ausbildung in dem…
sicherzustellen, dass die nach § 7 Absatz 4 zu gewährleistende Praxisanleitung der oder des Auszubildenden im Umfang von mindestens 10 Prozent der während eines…
Der Träger der praktischen Ausbildung hat für eine ordnungsgemäße praktische Ausbildung, insbesondere für eine ausreichende Praxisanleitung der oder des…
Die Einrichtungen der praktischen Ausbildung stellen die Praxisanleitung nach Maßgabe des § 19 Absatz 1 Nummer 3 des Pflegeassistenzgesetzes sicher. Aufgabe der…
Der Träger der praktischen Ausbildung hat den vorgegebenen Mindestumfang der Praxisanleitung sicherzustellen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.