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Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
In der staatlichen Prüfung müssen sowohl im Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten als auch im Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten die gemeinsamen Ausbildungsinhalte in gleicher Form geprüft werden.
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
der schriftlich oder elektronisch geführte Ausbildungsnachweis nach § 28 Absatz 2 Nummer 5 des Anästhesietechnische- und…
Die staatliche Prüfung besteht aus
Die Ausbildung schließt mit der staatlichen Prüfung ab.
die staatliche Prüfung nicht bestanden hat oder
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.