§ 12 ATA-OTA-APrV
Bestandteile der staatlichen Prüfung
Die staatliche Prüfung besteht aus
1.
einem schriftlichen Teil,
2.
einem mündlichen Teil und
3.
einem praktischen Teil.
Die staatliche Prüfung besteht aus
einem schriftlichen Teil,
einem mündlichen Teil und
einem praktischen Teil.