§ 13a SaAusbV 2005Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin
Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum Ablauf des 31. Juli 2011 begründet wurden, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den…
§ 10 Abs. 2 PodGGesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen
Eine Ausbildung, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes auf Grund der in Absatz 1 bezeichneten landesrechtlichen Bestimmungen begonnen worden ist, wird nach…
§ 28 KerIndAusbVVerordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den…
§ 15 Abs. 3 Nr. b GesFBerWeitBDV SLVerordnung zur Durchführung der Weiterbildung - Praxisanleiterin oder Praxisanleiter für Gesundheitsfachberufe - Vom 27. September 2005*
Personen, deren Weiterbildung nach § 6 Absatz 2 begonnen wurde und bis zum 30. September 2022 abgeschlossen werden kann.
§ 11 Nr. 2 ATA-OTA-GVoraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt,