§ 2 REDTeilnVVerordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Rechtsextremismus-Datei berechtigter Polizeivollzugsbehörden
Als weitere Polizeivollzugsbehörde des Landes Brandenburg ist zum Zugriff auf die Rechtsextremismus-Datei berechtigt: Polizeipräsidium Land Brandenburg…
§ 3 ATDTeilnVWeitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz
Als weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz sind zum Zugriff auf die Antiterrordatei berechtigt:
§ 1 ATDTeilnVWeitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Bayern
Als weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Bayern sind zum Zugriff auf die Antiterrordatei berechtigt:
§ 1 Abs. 2 ATDGGesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat kann, bei Landesbehörden auf Ersuchen des jeweils zuständigen Landes, durch Rechtsverordnung weitere…
§ 5 Abs. 3 ATDGGesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern
Innerhalb der beteiligten Behörden erhalten ausschließlich hierzu ermächtigte Personen Zugriff auf die Antiterrordatei.