§ 2 ATDTeilnVVerordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Antiterrordatei berechtigter Polizeivollzugsbehörden
Als weitere Polizeivollzugsbehörde des Landes Brandenburg ist zum Zugriff auf die Antiterrordatei berechtigt: Polizeipräsidium Land Brandenburg Behördenstab,…
§ 3 REDTeilnVWeitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz
Als weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz sind zum Zugriff auf die Rechtsextremismus-Datei berechtigt:
§ 5 REDTeilnVWeitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt
Als weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt sind zum Zugriff auf die Rechtsextremismus-Datei berechtigt:
§ 4 REDTeilnVWeitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Sachsen
Als weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Sachsen sind zum Zugriff auf die Rechtsextremismus-Datei berechtigt:
§ 1 REDTeilnVWeitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Bayern
Als weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Bayern sind zum Zugriff auf die Rechtsextremismus-Datei berechtigt: