§ 187 Abs. 4 StrlSchVVerordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Feststellungen nach § 29 Absatz 6 Satz 1 der Strahlenschutzverordnung in der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Fassung, die bis zum 31. Dezember 2018…
§ 34 Abs. 15 Nr. 2 ARegVVerordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze
soweit sie vor dem 1. Januar 2024 entstanden sind.
Art. 19 Abs. 1 32025R1304VERORDNUNG (Euratom) 2025/1304 DES RATES vom 23. Juni 2025 über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2026-2027) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) 2021/765
Die vorliegende Verordnung lässt die Weiterführung oder Änderung der Maßnahmen, die im Rahmen der Verordnung (Euratom) 2021/765 eingeleitet wurden, unberührt;…
§ 193 Abs. 1 StrlSchVVerordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
§ 99 Absatz 1 und § 100 Absatz 1 und 4 sind erst anzuwenden auf Bis zu dem in Satz 1 Nummer 1 und 2 jeweils genannten Zeitpunkt ist § 47 Absatz 2 in Verbindung…
§ 20 Abs. 2 Nr. 2 AtVfVVerordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes
die Unterlagen nach § 3 der vor diesem Zeitpunkt geltenden Fassung dieser Verordnung vorgelegt wurden.