§ 11 AtGGesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre GefahrenErmächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)Zitatstelle…eine besondere Regelung getroffen ist, kann durch Rechtsverordnung zur Erreichung der in § 1 bezeichneten Zwecke bestimmt werden,Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)
§ 12 AtGGesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre GefahrenErmächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)ZitatstelleDurch Rechtsverordnung kann zur Erreichung der in § 1 bezeichneten Zwecke bestimmt werden, Satz 1 Nr. 1 und 7 gilt entsprechend für die Beförderung…Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)
§ 12 AtGGesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre GefahrenErmächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)Zitatstelle…entsprechend für die Beförderung radioaktiver Stoffe, soweit es sich um die Erreichung der in § 1 Nr. 1, 3 und 4 genannten Zwecke und um Regelungen über die Deckungsvorsorge handelt.Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)
§ 12 AtGGesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre GefahrenErmächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)Zitatstelle…für die Beförderung radioaktiver Stoffe, soweit es sich um die Erreichung der in § 1 Nr. 1, 3 und 4 genannten Zwecke und um Regelungen über die Deckungsvorsorge handelt.Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)
§ 12 AtGGesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre GefahrenErmächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)Zitatstelle…Beförderung radioaktiver Stoffe, soweit es sich um die Erreichung der in § 1 Nr. 1, 3 und 4 genannten Zwecke und um Regelungen über die Deckungsvorsorge handelt.Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)
§ 12a AtGGesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre GefahrenErmächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses)Zitatstelle…Übereinkommens durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen, sofern dies zur Erfüllung der in § 1 bezeichneten Zwecke erforderlich ist.Ermächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses)
§ 13 AtGGesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre GefahrenVorsorge für die Erfüllung gesetzlicher SchadensersatzverpflichtungenZitatstelleIn dem durch Absatz 2 gezogenen Rahmen und zur Erreichung der in § 1 bezeichneten Zwecke können durch Rechtsverordnung nähere Vorschriften darüber erlassen werden,…Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
§ 17 AtGGesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre GefahrenInhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer KernanlageZitatstelle…4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes erteilt werden kann. Sie können zur Erreichung der in § 1 bezeichneten Zwecke inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden. Soweit es zur…Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage
§ 17 AtGGesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre GefahrenInhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer KernanlageZitatstelle…inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden. Soweit es zur Erreichung der in § 1 Nr. 2 und 3 bezeichneten Zwecke erforderlich ist, sind nachträgliche Auflagen zulässig. Genehmigungen,…Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage
§ 17 AtGGesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre GefahrenInhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer KernanlageZitatstelle…beschränkt und mit Auflagen verbunden werden. Soweit es zur Erreichung der in § 1 Nr. 2 und 3 bezeichneten Zwecke erforderlich ist, sind nachträgliche Auflagen zulässig. Genehmigungen,…Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage