AtSchÜbkG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 4 AtSchÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial Art 3Art 5 Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Art 3Art 5