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Der NRW.BANK wird die Durchführung des Programms Wiederaufbau NRW - Aufbauhilfe Unternehmen zur ausschließlichen Wahrnehmung als Bewilligungsbehörde übertragen. Dies umfasst die
Antragsprüfung, Bewilligung, Ablehnung, Mittelverwaltung von Fördermitteln, Bearbeitung von Änderungsanträgen,
Verwendungsnachweisprüfung,
Bearbeitung von Anfragen,
Zurverfügungstellung von durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie benötigten Daten und Berichte (Informationsaustausch),
Aufhebung, Rücknahme und Widerruf von Förderbescheiden,
außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen sowie
Vertretung in Klageverfahren.
Die Einzelheiten der Übertragung der Aufgaben und Geschäfte auf die NRW.BANK werden soweit erforderlich mittels öffentlich-rechtlicher Verträge geregelt.
Antragsbearbeitung,
Antragsbearbeitung,
Antragsbearbeitung,
Durchführung von Rückforderungen.
Die Einzelheiten der Übertragung der Aufgaben und Geschäfte auf die NRW.BANK werden soweit erforderlich mittels öffentlich-rechtlicher Verträge geregelt.
Die Einzelheiten der Übertragung der Aufgaben und Geschäfte auf die NRW.BANK werden soweit erforderlich mittels öffentlich-rechtlicher Verträge geregelt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.