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Der NRW.BANK wird die Durchführung der Programme „gewerbliche Förderung RWP-nicht investiv“ und „gewerbliche Förderung RWP-investiv“ zur ausschließlichen Wahrnehmung als Bewilligungsbehörde übertragen. Dies umfasst die
Antragsbearbeitung,
Bewilligung,
Auszahlung,
Mittelsteuerung,
Bearbeitung von Projektänderungen,
Bearbeitung von Verwendungsnachweisen,
Bearbeitung von Widerrufs-, Rücknahme- und Rückforderungsbescheiden,
Bearbeitung von Klageverfahren sowie
beim Förderprogramm „gewerbliche Förderung RWP-investiv“ Entscheidungsvorbereitung für den Arbeitskreis gewerbliche Wirtschaft.
Die Einzelheiten der Übertragung der Aufgaben und Geschäfte auf die NRW.BANK werden soweit erforderlich mittels öffentlich-rechtlicher Verträge geregelt.
Antragsbearbeitung,
Bearbeitung von Anfragen,
Antragsbearbeitung,
Antragsbearbeitung,
Durchführung von Rückforderungen.
Die Einzelheiten der Übertragung der Aufgaben und Geschäfte auf die NRW.BANK werden soweit erforderlich mittels öffentlich-rechtlicher Verträge geregelt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.