AufbhG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietBundesvermögen§ 1 AufbhGErrichtung des FondsGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“§ 2 Es wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.§ 2