AufenthG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 85 AufenthGBerechnung von AufenthaltszeitenGesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet · Kapitel 7, Abschnitt 3 § 84§ 85a Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bis zu einem Jahr können außer Betracht bleiben.