Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Sinne der §§ 91c bis 91g sind
Personalien: Namen, insbesondere Familienname, Geburtsname, Vornamen und früher geführte Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten und Wohnanschrift im Inland,
Angaben zum Identitäts- und Reisedokument: Art, Nummer, ausgebende Stelle, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer.
Familienname,
Näheres zur Datenerhebung und verwendung nach § 91a sowie zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Datenübermittlung zu bestimmen,
Familienstand,
die Personalien des Ausländers und Angaben zum Identitäts- und Reisedokument,
die Personalien des Ausländers und Angaben zum Identitäts- und Reisedokument,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.