§ 18 Nr. 3 AufenthVBefreiung für Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge und Staatenlose
sie keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 bezeichneten ausüben.
§ 26 Abs. 1 AufenthVTransit ohne Einreise; Flughafentransitvisum
Ausländer, die sich im Bundesgebiet befinden, ohne im Sinne des § 13 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes einzureisen, sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels…
§ 99 Abs. 1 Nr. 1 AufenthGGesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
zur Erleichterung des Aufenthalts von Ausländern Befreiungen vom Erfordernis des Aufenthaltstitels vorzusehen, das Verfahren für die Erteilung von Befreiungen…
§ 25 Abs. 3 Nr. 1 AufenthVBefreiung in der internationalen zivilen Binnenschifffahrt
an Bord,
§ 39 Nr. 2 AufenthVVerlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
er vom Erfordernis des Aufenthaltstitels befreit ist und die Befreiung nicht auf einen Teil des Bundesgebiets oder auf einen Aufenthalt bis zu längstens sechs…