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Die Finanzierung des Fonds erfolgt in gemeinsamer Verantwortung durch Beiträge aus dem Bundeshaushalt und den jeweiligen Haushalten der Länder.
Der Bund leistet insgesamt einen Beitrag in Höhe von 3,507 Milliarden Euro; der Beitrag der Länder beträgt insgesamt 2,774 Milliarden Euro.
Der Beitrag der Länder gemäß Absatz 2 teilt sich wie folgt auf: Baden-Württemberg 348.000.000 Euro, Bayern 405.000.000 Euro, Berlin 152.000.000 Euro, Brandenburg 88.000.000 Euro, Bremen 29.000.000 Euro, Hamburg 78.000.000 Euro, Hessen 205.000.000 Euro, Mecklenburg-Vorpommern 58.000.000 Euro, Niedersachsen 259.000.000 Euro, Nordrhein-Westfalen 581.000.000 Euro, Rheinland-Pfalz 130.000.000 Euro, Saarland 36.000.000 Euro, Sachsen 148.000.000 Euro, Sachsen-Anhalt 87.000.000 Euro, Schleswig-Holstein 89.000.000 Euro, Thüringen 81.000.000 Euro.
Bund und Länder überweisen im Jahr 2003 an den Fonds die in den Absätzen 2 und 3 festgelegten Jahresbeträge mit je einem Zwölftel zum Ende eines jeden Monats. Die Zahlungen der Länder nach Satz 1 werden ausgesetzt, solange und soweit die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Artikels 1a des Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und des Aufbauhilfefondsgesetzes vom 17. Juni 2003 (BGBl. I S. 862) geleisteten Zahlungen der Länder die von ihnen nach Satz 1 zu leistenden Beträge übersteigen. Darüber hinaus werden die in 2002 von Bund und Ländern im Vorgriff auf dieses Gesetz geleisteten Hilfen zu Beginn des Jahres 2003 aus dem Fonds erstattet. Die Erstattungen können mit Wirkung für das Haushaltsjahr 2002 gebucht werden.
Die Liquidität des Fonds wird durch den Bund sichergestellt.
Der Bund stellt dem Fonds Mittel in Höhe von 8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Liquidität des Fonds wird durch den Bund sichergestellt.
Der Bund stellt dem Fonds Mittel in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro zur Verfügung, die der Bund im Jahr 2021 in Höhe von 16 Milliarden Euro und ab dem Jahr…
Dem Fonds wird ein Betrag in Höhe von 232 000 000 EUR aus dem Staatshaushalt 2013 zugeführt. Darüber hinaus können dem Fonds weitere Mittel aus dem…
Dem Fonds fließen etwaige Unterstützungsleistungen des Bundes oder der Europäischen Union, die zur Finanzierung von Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 bestimmt sind,…
Bund und die jeweiligen Länder tragen in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 und 2 bei gemeinsam finanzierten Programmen jeweils die Hälfte der Ausgaben, soweit in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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