AufwErstV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 AufwErstVInkrafttretenVerordnung über die Erstattung von Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten § 4Schlußformel Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 2. Juli 1975 in Kraft. § 4Schlußformel