§ 2 OrthAusbVOVerordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädietechnik-Mechaniker und zur Orthopädietechnik-Mechanikerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 BuchbAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Buchbinder und zur Buchbinderin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 KerAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker und zur Keramikerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 RevjAusbV 2010Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.