§ 5 AujeszkKrVIm Falle des Ausbruchs oder des Verdachts des Ausbruchs der Aujeszkyschen Krankheit bei Schweinen in einem Gehöft oder an einem sonstigen Standort gilt vor der…
§ 11 Nr. 1 AujeszkKrVvon denen die Seuche eingeschleppt oder
§ 5 VSchwKrSchVVerordnung zum Schutz gegen die Vesikuläre Schweinekrankheit
Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Vesikulären Schweinekrankheit öffentlich bekannt.
§ 5 SchwPestV 1988Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest
Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest öffentlich bekannt.
§ 13 AujeszkKrVWird bei Schweinen, die sich auf Schweineausstellungen, Schweinemärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art befinden, Aujeszkysche Krankheit amtlich festgestellt…