AusbBerAufhV 2 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 AusbBerAufhV 2InkrafttretenZweite Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen § 2Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 2