AusbBerAufhV 2001 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 AusbBerAufhV 2001InkrafttretenVerordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen § 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 2