AusbBerAufhV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 AusbBerAufhVInkrafttretenVerordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen § 3Schlußformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 3Schlußformel