Gesetz zu dem Vertrag vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Regelung von Grenzfragen und anderen zwischen beiden Ländern bestehenden Problemen (Ausgleichsvertrag)
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
(XXXX) Art 5 bis 10 AusglVtrNLDG
(XXXX) Art 5 bis 10 AusglVtrNLDGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen