AusglZAV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSchlussformel AusglZAVVerordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 § 3Anlage Der Bundesrat hat zugestimmt. § 3Anlage