§ 92 Abs. 1 AuslSchuldAbkAGSoweit ein Kreditinstitut Sicherheiten, die es von einem Kunden erhalten hat, gemäß Nummer 6 des Kreditabkommens treuhänderisch für einen ausländischen…
§ 93 Abs. 1 AuslSchuldAbkAGDie Berechtigung eines Kreditinstituts, über eine Sicherheit zu verfügen, wird nicht dadurch berührt, daß es die Sicherheit für einen ausländischen…
Art 6 Abs. 1 Nr. 3 DollBBerAbk2GGesetz zum Zweiten Abkommen vom 16. August 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben
Für die Bereinigung von Schuldverschreibungen, die von dem im Verzeichnis unter Nummer 1 genannten Aussteller ausgegeben worden sind, gelten die in dem…
§ 22 Abs. 5 RechKredVVerordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute
Bei Instituten, die einen unabhängigen Treuhänder haben, gehören Stücke, die vom Treuhänder ausgefertigt sind, auch dann zu den begebenen Schuldverschreibungen,…
Art. 9 Abs. 2 31998L0026RICHTLINIE 98/26/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen
Wird Teilnehmern, Systembetreibern oder Zentralbanken der Mitgliedstaaten oder der Europäischen Zentralbank eine dingliche Sicherheit in Form von Wertpapieren,…