AuslWBGDV 12 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Zwölfte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Selbständige Anmeldung von Zinsscheinen)
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.