AuslWBGDV 3 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 7 AuslWBGDV 3InkrafttretenDritte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland) § 6Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. § 6