§ 8 Abs. 1 AuslWBGGesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Das Bundesministerium der Finanzen und das Auswärtige Amt bestellen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für jedes…
§ 23 Abs. 5 AuslWBGGesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Die Bundesregierung kann für bestimmte Arten von Auslandsbonds durch Rechtsverordnung nähere Vorschriften zur Durchführung der Absätze 1 bis 4 treffen und dabei…
§ 1 Abs. 1 AuslWBGGesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Auslandsbonds im Sinne dieses Gesetzes sind Wertpapiere der im anliegenden Verzeichnis (Verzeichnis der Auslandsbonds) aufgeführten Art. Als Begebungsland einer…
§ 27 Abs. 1 AuslWBGGesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Der Auslandsbevollmächtigte erkennt den angemeldeten Auslandsbond an, wenn er die Anmeldung nach den sich aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 ergebenden Voraussetzungen in…
§ 9 Abs. 1 AuslWBGGesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung die Aufgaben des Auslandsbevollmächtigten ganz oder teilweise einer Auslandsspruchstelle für die Bereinigung…