§ 3 Abs. 5 AuslWBGDV 13Dreizehnte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Endgültige Verwaltungsabgabe)
Die allgemeinen Vorschriften des Zweiten Teiles der Abgabenordnung gelten sinngemäß, soweit nichts anderes bestimmt ist.
§ 1 Abs. 2 PStTGGesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen
Es gelten die Vorschriften der Abgabenordnung, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
§ 9 Abs. 1 GrdWasEntgG SLGesetz über die Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts (Saarländisches Wasserentnahmeentgeltgesetz) Vom 12. März 2008
Beim Vollzug dieses Gesetzes sind die folgenden Bestimmungen aus der Abgabenordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden über
§ 2 Abs. 2 SVwVfGSaarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) Vom 27. August 2025*
Dieses Gesetz gilt ferner nicht für Verfahren, die nach den Vorschriften der Abgabenordnung durchzuführen sind; soweit in diesen Verfahren ein Vorverfahren nach…
§ 12 BodSchätzGGesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens
Sofern dieses Gesetz keine andere Regelung trifft, finden der Dritte Abschnitt des Ersten Teils (§§ 16 bis 29), der Dritte Teil (§§ 78 bis 133) und der Siebente…