AuslWoBauG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.